Pressemitteilung
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt: Höchstleistungen in Private Equity, M&A und Restrukturierungen
Restrukturierungen, private Kapitalanlagen oder Übernahmen von Firmen – komplizierte Finanz- und Unternehmenskonstrukte erfordern das Wissen von Experten, weiß der renommierte Anwalt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt.
Neben Aktien und Immobilien gehören auch Investitionen in aufstrebende Firmen zu einer beliebten Form der privaten Kapitalanlage. Doch gerade bei Beteiligungen an Firmen oder gar Übernahmen gilt es, besonders wachsam zu sein, da diese Geschäfte unabsehbare Risiken mit sich bringen können. Einer der Experten für Private Equity and Mergers and Acquisitions (M&A), so die Fachbegriffe für Übernahmen, ist der vielfach ausgezeichnete Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt (http://www.linkedin.com/in/profdrgerhardschmidt). Auch bei Restrukturierungen von Unternehmen verfügt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt national wie international über Renommee.
Große Wirtschaftskrisen bringen zwangsläufig einen großen Handlungsbedarf für Unternehmen und private Anleger mit sich. Vor allem der Bereich Restrukturierungen erhält in der Post-Krisenzeit eine große Bedeutung. Einer der Experten für Restrukturierungen ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt, 2011 von Chambers & Partners erneut als „Leading Lawyer for Restructuring/Insolvency: Germany“ ausgezeichnet. „Die wiederholte Auszeichnung ehrt mich sehr. Es ist gleichzeitig auch eine Bestätigung meiner Arbeit und meiner strikten Orientierung auf die Bedürfnisse der Kunden, auch in Krisenzeiten. Gerade die Nachwehen der Wirtschaftskrise haben großen Restrukturierungsbedarf in Unternehmen aufgezeigt“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt. Auch im Bereich Private Equity, in dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt seit 2007 jährlich von Chambers und JUVE als „Leading Lawyer“ ausgezeichnet wurde, sieht Schmidt großen Handlungsbedarf: „Viele unerfahrene Anleger investieren in riskante Unternehmen. Diese werfen im Erfolgsfall zwar eine beträchtliche Rendite ab, sind aber schwer einzuschätzen und sollten nicht ohne fachkundliche Betreuung angegangen werden. Das Rendite-Risiko-Verhältnis sollte immer genau abgewogen werden.“
Das dritte große Thema nach der Wirtschaftskrise ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt der Bereich Mergers & Acquisitions. Viele Firmen entschieden sich nach der Krise, zu fusionieren, um mit mehr Kapital neuzustarten. „M&A ist eine geeignete Variante, um Firmen zu stärken. Allerdings liegt die Quote für gescheiterte Fusionen bei mehr als 60%. Diese Quote ist eine direkte Folge von Fehlern bei Strategien und Fusionsmodellen. Auch bei kleinen und mittelständischen Betrieben ist es unbedingt notwendig, externe M&A-Berater heranzuziehen“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt, und weiter: „M&A sind einer der kompliziertesten Finanzmodellen und bedürfen daher einer besonderen Vor- und Nachbereitung.“Als sowohl national wie international anerkannter Fachmann rät Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt, dass „Unternehmen die Felder Private Equity, M&A und Restrukturierungsprozesse niemals ohne externe Expertise angehen sollten. „Besonders bei transnationalen Geschäften empfiehlt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Schmidt (http://www.linkedin.com/in/profdrgerhardschmidt), Experten mit einzubeziehen. denn „unterschiedliche Steuersysteme können aufwändige Geschäftsmodelle scheitern lassen und dadurch viel Geld kosten“.
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Prof. Dr. Gerhard Schmidt zählt deutschlandweit zu den führenden Anwälten in den Bereichen Restrukturierungen, Private Equity sowie Mergers & Acquisitions. Die Kanzlei Weil, Gotshal & Manges beschäftigt über 1.200 Anwälte in mehr als 20 Standorten weltweit und verfügt über die größte Restrukturierungs-Abteilung der Welt.